In der Insolvenz eines Unternehmens sehen sich auch dessen Arbeitnehmer Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Ist die Anfechtungsklage erfolgreich, muss der Arbeitnehmer regelmäßig den Arbeitslohn der letzten drei Monate vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Insolvenzmasse zurückzahlen.

Location: